Prometheus94
T(r)ollhaus
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Gibt es Recht ohne Staat?
Wie sah das Recht in vorstaatlichen Gesellschaften aus und welche Überbleibsel erkennen wir davon in der heutigen Zeit?
1. Ist eine Tötung in egalitären Gesellschaften (vorstaatlichen Gesellschaften) eine private Verletzung, begangen an der Familie des Erschlagenen, die einen kompensatorischen Ausgleich in Form von Blutgeld erhält, so ist sie in staatlichen Gesellschaften ein öffentliches Verbrechen, mit einem Anspruch des Staates auf Strafe.
Heute:
"Auge um Auge, Zahn um Zahn", hat einen ausgleichenden Charakter den man in der Bibel sowie im Koran findet, erstmals belegt allerdings im Codex Hammurabi, also 1800 v. Chr. Wir finden den Blutgeldgedanken heute noch in einigen Gesellschaften verankert, sogar in Albanien, größtenteils in der arabischen Welt.
Kompromisslösungen in vorstaatlichen Gesellschaften bezwecken, dass die Streitenden wieder friedlich zusammenleben, die Strafe in staatlichen Gesellschaften dagegen zerstört endgültig die Verbindungen zwischen beiden (eine neuzeitliche Kritik, die ich vorher bereits zu einem anderen Beispiel angesprochen habe).
Heute:
Selbst wenn Straftäter A bestraft wurde, sind Angehörige des Opfers auf Rache aus, ja im Unterbewusstsein sehnen sie sich nach Blutgeld. Wie geht man mit diesem Problem um?
In vorstaatlichen Gesellschaften gibt es Vermittler, in staatlichen Gesellschaften Richter. Die Vermittler sind gewöhnlich die Dorfältesten oder (falls Familienstreit) die Schwiegerväter, wenn sich die verheirateten Kinder stritten (bis zur Tötung).
Die Lösung von Konflikten in egalitären Gesellschaften hat allein ausgleichenden Charakter. Alles bleibt beim alten.
Ohne Verwandschaftsstruktur ist der einzelne schutlzlos.
Heute:
Deshalb gibt es auch sogenannte Familienclans. Jemand ohne Familie, hatte keinen Vermittler in der Frühzeit (der Dorfälteste ist grundsätzlich der Uropa.) Man braucht nicht sofort an die arabischen Länder denken, das ist heute noch auch in Afrika verbreitet.
2. In vorstaatlichen Gesellschaften ist Moral kollektivistisch, in staatlichen Gesellschaften besteht neben der Allgemeinmoral auch die Individualmoral.
In vorstaatlichen Gesellschaften ist die Äußere Ordnung homogen mit der inneren Einstellung. "Kein Sex vor der Ehe?", wurde verinnerlicht.
Heute:
Das moderne Recht gewährt uns Selbstbestimmung. Deshalb können Kulturen, die vorstaatlichen Charakter haben, sich mit diesem Gedanken nicht anfreunden. Für sie ist z.B. Homosexualität ein kollektives Tabu. Sie kennen in der Regel keine Individualmoral. Hier aber gibt es neben der Allgemeinmoral (Geschlechtsverkehr mit Kindern ist tabu) auch die Individualmoral (Homosexualität, Asexualität, Bisexualität) etc.
Es ist dann natürlich nicht überraschend, wenn das Zusammentreffen solcher Kulturen zu Gewaltausbrüchen führt.
3. In vorstaatlichen Gesellschaften lassen sich Tat und Täter nicht trennen, in staatlichen Gesellschaften wird ohne Ansehen der Person entschieden. Justitia erhält eine Binde vor die Augen. Das heißt, es spielt keine Rolle wer die Tat gemacht hat, sondern nur was er gemacht hat. Das war in der Frühzeit nicht der Fall.
4. Vorstaatliche Normen haben nur Ordnung- und Gerechtigkeitsfunktion, staatliche Gesellschaften zusätzlich Herrschafts- und Herrschaftskontrollfunktion. Problem: Der Fokus wurde auf drei Funktionen gelegt, die Gerechtigkeitsfunktion wird oftmals nicht mehr erfüllt. In der Frühzeit bis Neuzeit gab es nämlich kaum eine Regelung der Herrschaft, bis die Liberalen im 19. Jh. "Iustitia fundamentum regnorum" riefen, was "Recht ist die Grundlage von Herrschaft" bedeutet.
5. Vorstaatliche Ordnungen sind konkret persönlich, staatliche abstrakt sachlich. "Du sollst nicht töten" finden wir nicht nur in der Bibel, heute heißt es "Wer...tötet...", siehe Paragraph 212 StGB.
Fazit:
Im Großen und Ganzen kann man hierdurch erkennen, warum sich das europäisch-westlich Rechtssystem vom östlichen und südlichen unterscheidet. Die östlichen und südlichen Rechtssysteme haben noch vorstaatliche Elemente. (Brautgeld etc. stammt auch aus der vorstaatlichen Zeit.)
Quelle:
Uwe Wesel - Geschichte des Rechts
https://www.beck-shop.de/wesel-gesc...MI77iikJC-3gIVEDPTCh0U5gY8EAYYASABEgLFJ_D_BwE
Wie sah das Recht in vorstaatlichen Gesellschaften aus und welche Überbleibsel erkennen wir davon in der heutigen Zeit?
1. Ist eine Tötung in egalitären Gesellschaften (vorstaatlichen Gesellschaften) eine private Verletzung, begangen an der Familie des Erschlagenen, die einen kompensatorischen Ausgleich in Form von Blutgeld erhält, so ist sie in staatlichen Gesellschaften ein öffentliches Verbrechen, mit einem Anspruch des Staates auf Strafe.
Heute:
"Auge um Auge, Zahn um Zahn", hat einen ausgleichenden Charakter den man in der Bibel sowie im Koran findet, erstmals belegt allerdings im Codex Hammurabi, also 1800 v. Chr. Wir finden den Blutgeldgedanken heute noch in einigen Gesellschaften verankert, sogar in Albanien, größtenteils in der arabischen Welt.
Kompromisslösungen in vorstaatlichen Gesellschaften bezwecken, dass die Streitenden wieder friedlich zusammenleben, die Strafe in staatlichen Gesellschaften dagegen zerstört endgültig die Verbindungen zwischen beiden (eine neuzeitliche Kritik, die ich vorher bereits zu einem anderen Beispiel angesprochen habe).
Heute:
Selbst wenn Straftäter A bestraft wurde, sind Angehörige des Opfers auf Rache aus, ja im Unterbewusstsein sehnen sie sich nach Blutgeld. Wie geht man mit diesem Problem um?
In vorstaatlichen Gesellschaften gibt es Vermittler, in staatlichen Gesellschaften Richter. Die Vermittler sind gewöhnlich die Dorfältesten oder (falls Familienstreit) die Schwiegerväter, wenn sich die verheirateten Kinder stritten (bis zur Tötung).
Die Lösung von Konflikten in egalitären Gesellschaften hat allein ausgleichenden Charakter. Alles bleibt beim alten.
Ohne Verwandschaftsstruktur ist der einzelne schutlzlos.
Heute:
Deshalb gibt es auch sogenannte Familienclans. Jemand ohne Familie, hatte keinen Vermittler in der Frühzeit (der Dorfälteste ist grundsätzlich der Uropa.) Man braucht nicht sofort an die arabischen Länder denken, das ist heute noch auch in Afrika verbreitet.
2. In vorstaatlichen Gesellschaften ist Moral kollektivistisch, in staatlichen Gesellschaften besteht neben der Allgemeinmoral auch die Individualmoral.
In vorstaatlichen Gesellschaften ist die Äußere Ordnung homogen mit der inneren Einstellung. "Kein Sex vor der Ehe?", wurde verinnerlicht.
Heute:
Das moderne Recht gewährt uns Selbstbestimmung. Deshalb können Kulturen, die vorstaatlichen Charakter haben, sich mit diesem Gedanken nicht anfreunden. Für sie ist z.B. Homosexualität ein kollektives Tabu. Sie kennen in der Regel keine Individualmoral. Hier aber gibt es neben der Allgemeinmoral (Geschlechtsverkehr mit Kindern ist tabu) auch die Individualmoral (Homosexualität, Asexualität, Bisexualität) etc.
Es ist dann natürlich nicht überraschend, wenn das Zusammentreffen solcher Kulturen zu Gewaltausbrüchen führt.
3. In vorstaatlichen Gesellschaften lassen sich Tat und Täter nicht trennen, in staatlichen Gesellschaften wird ohne Ansehen der Person entschieden. Justitia erhält eine Binde vor die Augen. Das heißt, es spielt keine Rolle wer die Tat gemacht hat, sondern nur was er gemacht hat. Das war in der Frühzeit nicht der Fall.
4. Vorstaatliche Normen haben nur Ordnung- und Gerechtigkeitsfunktion, staatliche Gesellschaften zusätzlich Herrschafts- und Herrschaftskontrollfunktion. Problem: Der Fokus wurde auf drei Funktionen gelegt, die Gerechtigkeitsfunktion wird oftmals nicht mehr erfüllt. In der Frühzeit bis Neuzeit gab es nämlich kaum eine Regelung der Herrschaft, bis die Liberalen im 19. Jh. "Iustitia fundamentum regnorum" riefen, was "Recht ist die Grundlage von Herrschaft" bedeutet.
5. Vorstaatliche Ordnungen sind konkret persönlich, staatliche abstrakt sachlich. "Du sollst nicht töten" finden wir nicht nur in der Bibel, heute heißt es "Wer...tötet...", siehe Paragraph 212 StGB.
Fazit:
Im Großen und Ganzen kann man hierdurch erkennen, warum sich das europäisch-westlich Rechtssystem vom östlichen und südlichen unterscheidet. Die östlichen und südlichen Rechtssysteme haben noch vorstaatliche Elemente. (Brautgeld etc. stammt auch aus der vorstaatlichen Zeit.)
Quelle:
Uwe Wesel - Geschichte des Rechts
https://www.beck-shop.de/wesel-gesc...MI77iikJC-3gIVEDPTCh0U5gY8EAYYASABEgLFJ_D_BwE