Tolerieren hin oder her ist hier eigentlich gar nicht mehr die Frage,denn mit dem Aushang des Plakates setzt sich die Gruppe eindeutig über "bestehendes" Recht hinweg, da gegen §2 a/b, des in Österreich (immer noch) gültigen Pornografiegesetzes verstoßen wird.ABER..
Eines Vergehens macht sich schuldig, wer wissentlich........
a)
eine Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung, die geeignet ist, die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes zu gefährden, oder einen solchen Film oder Schallträger einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt anbietet oder überläßt,
b)
eine solche Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung auf eine Art ausstellt, aushängt, anschlägt oder sonst verbreitet, dass dadurch der anstößige Inhalt auch einem größeren Kreis von Personen unter 16 Jahren zugänglich wird......
Mal sehen,wie lange der Gesetzgeber hierbei zusieht,bzw.sich ein zusehen noch leisten kann,wenn mal die erste Unterlassungsklage eingebracht wird.
vt
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